An der Wiege des Sozialrechts steht – man glaubt es kaum - Bismarck. Seine konservativ-nationale Politik markiert den kämpferischen Charakter des Sozialrechts. Mit der Schaffung sozialer Sicherungssysteme wollte Bismarck den Aufschwung des deutschen Kapitalismus von der politischen Bedrohung der Sozialisten sichern. Diese Doppelbödigkeit in der Geburtsstunde spiegelt den unvermeidbaren Kompromisscharakter wieder, den das Sozialrecht im Spiel der politischen Machtgruppen ausmacht.Seit Bismarck hat sich das Sozialrecht nicht nur behauptet, sondern ist geradezu zum Gradmesser für die Legitimität politischer Herrschaft geworden. Das Sozialrecht ist erkämpftes Recht und folgt den großen politischen Zielen der Gesellschaft (Generationenvertrag im Rentenrecht, Gleichberechtigung der Frau, Mitverantwortung der Arbeitgeber für die soziale Absicherung, Chancengleichheit für behinderte Menschen u.a.). Es unterliegt aber gleichzeitig wie kein anderes Rechtsgebiet der Sparpolitik der jeweiligen Regierung.
Unsere Tätigkeit im Sozialrecht umschreiben wir mit den Worten: Kampf um die individuelle Gerechtigkeit in Ihrem Fall. So ergehen viele behördliche Entscheidungen gerade in sozialrechtlichen Fällen, die zwar möglicherweise in einem ähnlichen Fall korrekt wären, aber in Ihrem eigenen Fall aufgrund kleiner Abweichungen eben doch fehlerhaft sind. Hier setzen wir alles dran, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Für unseren Auftrag, der möglicherweise eine existenzielle Situation für Sie darstellt, nehmen wir uns die nötige Zeit, um mit Ihnen Ihren Fall genauestens zu durchleuchten. Gerade im Sozialrecht ist (ähnlich wie im Familienrecht) der persönliche Kontakt mit dem Mandanten von enormer Wichtigkeit. Unsere etwas kleinere Kanzlei kann Ihnen hier etwas anbieten, was Sie in einer anonymen Großkanzlei nicht finden
Im gerichtlichen Verfahren vertreten wir Ihre im Einklang mit der Rechtsordnung und dem Schutz des Grundgesetzes unterstehenden Interessen effektiv und konsequent.
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