Urteilsarchiv

Sozialrecht

Das Sozialrecht wird maßgeblich durch den "Kampf" des Bürgers gegen die Behörden bei Notsituationen bestimmt. Einige Urteile aus dem Sozialrecht haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Beratung durch Behörde nicht zumutbar

Der Rechtssuchende, der sich im Sozialrecht gegen einen ablehnenden Bescheid wehren will, darf im Rahmen bestehender Beratungshilfe einen Rechtsanwalt aufsuchen, um einen Widerspruch zu besprechen und einzulegen. Er darf nicht darauf verwiesen werden, zur Beratung die Widerspruchsbehörde (SGB II-ARGE) aufzusuchen, da diese hier nicht objektiv, sondern im Falle eines Rechtsbehelfs Verfahrensgegner ist (AG Homburg (Saar) - Beschluss vom 07.04.2008 - 2 II 126/08).

Mit diesem Urteil wird endlich die neue "Strategie" der Amtsgerichte bei der Beratungshilfe verworfen, wonach der Rechtssuchende sich doch bei der Widerspruchsbehörde beraten lassen kann. Man kann sich vorstellen, wie solch eine Beratung auszusehen hat. Es wird klargestellt, dass auch die mittellose Partei Anspruch auf Vertretung durch einen Rechtsanwalt hat.

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