Diese Worte des berühmten Strafverteigers Hans Dahs charakterisieren unsere Tätigkeit in einem Rechtsgebiet, in dem der Mandant sich oftmals bereits in seiner Existenz bedroht sieht, wenn er den Rechtsanwalt als Strafverteidiger in Anspruch nimmt.
Erstmals im Jahre 1532 erhielt Deutschland mit der Peinlichen Gerichtsordnung Karls V. (CCC) ein eigenes Strafgesetzbuch. Viele Tatbestände haben sich seitdem geändert. Straftatbestände wie Zauberei wurden im Laufe der Jahrhunderte von anderen Tatbeständen wie Datenausspähung oder ähnlichem ersetzt. Die Tätigkeit als Strafverteidiger ist dagegen seit langer Zeit ähnlich. Der Strafverteiger leistet Rechtsbeistand für Menschen, die sich in einem Strafverfahren befinden, in dem der Staat seine Machtmittel wie in keinem anderen gesellschaftlichen Bereich mit voller Wucht zum Einsatz bringen kann. Hier inmitten befindet sich der Strafverteidiger, der seinem Mandanten streng einseitig Beistand leistet.
In der Funktion als Strafverteidiger hat der Rechtsanwalt eine sachgerechte Verteidigung zu gewährleisten, in dem er alle den Beschuldigten entlastende Umstände zur Geltung bringt und zum anderen über die Gesetzlichkeit des Verfahrens wacht. Damit ist der Verteidiger das kalkulierte Gegengewicht gegen das auf Verfolgung ausgerichtete Wirken der Staatsanwaltschaft.
Frau Rechtsanwältin Spandau ist Gründungsmitglied von NERO (Netzwerk engagierter Rechtsanwälte für Opferschutz) und berät in diesem Rahmen kostenlos und anonym Opfer von Gewalt- und Sexualstraftaten und klärt Kinder und Jugendliche über deren Rechte bei Gewalttaten auf. Die anonyme kostenfreie Sprechstunde von Nero und Nerokidz findet jeweils am 2. und 4. Mittwoch im Monat von 18.00-19.00 Uhr in den Räumen von PräventSozial, Uhlandstraße 16/Ecke Gaisburgstraße statt. Telefonische Anfragen stellen Sie bitte bei Frau Tina Neubauer von der Zeugenbegleitung im Amts- und Landgerichtsbezirk Stuttgart unter 0711/212-3537 oder per E-Mail unter neubauer@LGStuttgart.justiz.bwl.de
siehe auch: Homepage von PräventSozial
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